1. Die Gartennummern sind am Gartentor bzw. an einer vom Gartenweg her gut sichtbaren Stelle anzubringen

   (bei einer Zugangsmöglichkeit von unterschiedlichen Wegen aus an beiden Gartentoren).

2. Die Gartenwege im Bereich der Gärten bis Wegmitte sind durch die Gartenbesitzer auszubessern

   (Verfüllen der Löcher mit geeignetem Material).

3. In den Gartenwegen ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

4. Über bauliche Maßnahmen ist zuallererst der Vorstand zu informieren; genehmigungspflichtige/-freie Maßnahmen siehe 

    Bauordnung; ohne Baugenehmigung kein Baubeginn!

5. Bei einem vorgesehenen Pächterwechsel bzw. der Kündigung eines Pachtverhältnisses ist zuallererst der Vorstand zu informieren.

    Alle ohne Einbeziehung des Vorstandes getroffenen Regelungen/ Verträge zum Pachtgegenstand sind rechtlich nicht zulässig.

6. Offene Feuer sowie Feuerwerk u.ä. bedürfen einer Genehmigung durch die Ortspolizeibehörde;

    das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten.

7.  Laut Polizeiverordnung der Stadt Torgau ist Werktags von 12 bis 14 Uhr und von 20 bis 8 Uhr kein Lärm gestattet;

    an Sonn- und Feiertagen gilt dies ganztägig.